Energie benötigen wir alle.
Unter dem Begriff „Energierecht“ werden viele verschiedene Bereiche zusammen gefasst. Die Stolperfallen beim Abschluss von Beschaffungsverträgen über Strom, Erdgas, Wärme oder Wasser sind genauso Gegenstand unserer anwaltlichen Beratung, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Erzeugung (Photovoltaik, Wind, usw. ) und der Anschluss an öffentliche Energieversorgungsnetze. Das Energierecht entwickelt sich ständig und in immer kürzeren Abständen weiter. Ob Förderung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen, die Etablierung intelligenter Messsysteme oder die neuen Wasserstoffprojekte – im Energiebereich wird es immer wichtiger einen kompetenten Ansprechpartner zu haben, der alle Entwicklungen im Blick hat.
Wenn Sie überlegen, ob die sog. Mieterstrom-Modelle oder eine quartiersbezogene Versorgung mit Strom und Wärme umsetzbar sind und welche rechtlichen Bedingungen gelten, dann sollten Sie uns ansprechen. Wir beraten Sie mit Blick auf die Umsetzung in der Praxis und in verständlicher Weise, wenn Sie in ihrem Betrieb den Einsatz erneuerbarer Energien planen oder ihre Energieversorgung auf den Prüfstand stellen. Bei uns finden Sie kompetente Ansprechpartner, die die verschiedenen Aspekte und Wechselwirkungen des sich ständig ändernden Rechtsrahmens im energierechtlichen Bereich im Blick haben.
Wenn Sie eine Ehe oder Lebenspartnerschaft eingehen oder aufheben möchten, sorgen wir dafür, dass die rechtlichen Grundlagen hierfür geschaffen werden. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe oder Lebenspartnerschaft, das eheliche oder lebenspartnerschaftliche Güterrecht (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft) und die Scheidung, bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft und deren rechtliche Folgen geregelt, wie Unterhalt und Versorgungsausgleich.
Weiterhin enthält das Familienrecht Regelungen über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern sowie über die Adoption.
Gerade in Trennungsfällen, in denen auch gemeinsame minderjährige Kinder betroffen sind, ist es wichtig, auf die Belange der Kinder zu achten. Das Kindeswohl steht in unserer Kanzlei an erster Stelle. Wir versuchen stets, eine gütliche Lösung betreffend der Kindschaftsfragen, des Sorge- und Umgangsrechts, auch in Zusammenarbeit mit den Familienberatungsstellen, herbeizuführen.
Um eine streitige Auseinandersetzung zu vermeiden und eine einvernehmliche Lösung im Trennungsfall herbeizuführen, erarbeiten wir gemeinsam einen Ehe- oder Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrag. Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend regelt dieser sämtliche trennungsrechtliche Fragen abschließend und nimmt jeglichen Raum für spätere rechtliche Auseinandersetzungen.
Setzen Sie sich mit unserer Spezialistin in Verbindung:
Rechtsanwältin Tanja Körtke